Orthopädische Einlagen für zertifizierte Berufs- und Sicherheitsschuhe von STRAUSS erhalten Sie bei einem zugelassenen Orthopädie-Schuhmacher Ihrer Wahl. Wichtig ist, dass dieser ein baumustergeprüftes Einlagensystem über unsere Partner bestellt und verwendet.
Damit die Zertifizierung und Schutzwirkung Ihrer Berufs- oder Sicherheitsschuhe erhalten bleiben, ist die Erfüllung folgender Voraussetzungen wichtig:
- Das gewählte Modell ist für orthopädische Einlagen zugelassen. Bei der Auswahl unterstützt Sie in unserem STRAUSS Online Shop die Filterfunktion: Im Unterpunkt "Einlagenträger geeignet" können Sie nach Schuhen filtern, die für orthopädischen Fußschutz nach DGUV-Regel 112-191 (BGR 191) zugelassen sind.
- Die Anpassung erfolgt durch einen zugelassenen Orthopädie-Schuhmacher bzw. Orthopädie-Schuhmachermeister.
- Der Orthopädie-Schuhmacher bestellt und verwendet ein baumustergeprüftes Einlagensystem bei unseren Partnern.
Unser Tipp:
Im STRAUSS Online Shop finden Sie auf den Detailseiten aller geeigneten Modelle die jeweiligen Datenblätter. Dort stehen alle Informationen, die Ihr Orthopäde für die Anfertigung der Einlagen benötigt.
Bei Fragen zur Auswahl geeigneter Modelle sowie zu den Datenblättern hilft unser Kundenservice gerne weiter.