Nur der Oberstoff darf fachgerecht repariert werden, die Schnittschutzeinlage selbst darf weder genäht, gekürzt, ausgebessert noch anderweitig verändert werden. Bei Beschädigungen der Schnittschutzeinlage ist die Hose zwingend auszutauschen, da die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet ist.
Auch von Reparaturen am Oberstoff in den Bereichen, in denen die Schnittschutzeinlage eingenäht ist, raten wir dringend ab und empfehlen in diesem Fall den Austausch der Hose.
Im Zweifelsfall gilt: Safety first!
Die Schnittschutzhose ist Ihre persönliche Unfallversicherung.